Ein Gewinn für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf – Bundestag beschließt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Mit dem heutigen Beschluss des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen hat der Bundestag für diejenigen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, neue Weichen gestellt. Das Gesetz sieht ein wirksames Hilfesystem vor, das Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen schützt, Familien stärkt und mehr Chancen auf Teilhabe zusichert. Besonders für Kinder suchterkrankter Eltern ist das Gesetz ein erster Erfolg und ein kleiner Meilenstein.

„Es ist ganz wichtig, dass wir die Situation der Kinder und Jugendlichen in suchtbelasteten Familien insbesondere während dieser herausfordernden Zeit verstärkt ins Augenmerk rücken. Bei etwa 3 Millionen Kindern, die in Deutschland mit mindestens einem suchterkrankten Elternteil zusammenleben, zeigt sich die Notwendigkeit zu handeln. Mit dem Gesetz wollen wir die Situation der Kinder suchtkranker Eltern um ein Vielfaches verbessern“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für Sucht- und Drogenpolitik, Dirk Heidenblut. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass sich Jugendliche bei Problemen direkt und eigenständig an Beratungsstellen wenden können, ohne Zustimmung der Eltern oder des Jugendamts. Dort erhalten sie in Notfällen von heute auf morgen Hilfe. Weiter ist der Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, mit und ohne Behinderung vorgesehen. Auch die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit z. B. dem Gesundheitswesen, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz wird ausgebaut. „Den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Chance zu geben, trotz schwieriger Lebensumstände gesund und geschützt aufzuwachsen, ist mir eine Herzensangelegenheit. Es wird Zeit, dass wir Sucht und psychische Erkrankungen entstigmatisieren und dass das BMG nachzieht und auch endlich handelt“, so Heidenblut.