Eine Investition in die Kinder – Bundestag fördert ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

Mit dem in 2./3. Lesung beschlossen Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) nimmt der Bund für den „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ insgesamt 3,5 Milliarden Euro in die Hand. Damit werden die Weichen für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 gestellt.

„Das Gesetz bietet Grundschüler:innen durch die Ganztagsangebote individuelle Bildungs- und Teilhabenchancen und erleichtert Eltern, Beruf und Familie zu vereinen. Das fördert wiederum die Gleichberechtigung von Frauen und Männern“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut den Beschluss des Bundestags. Die ursprünglich vorgesehenen 2 Milliarden Euro sind um 1,5 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie aufgestockt worden. „Mit den zusätzlichen Bundesmitteln ist die Fördersumme für die Länder noch einmal erhöht worden. Das ist absolut richtig, denn der Bedarf an verlässlichen und bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangeboten ist bei Weitem nicht gedeckt, während die Nachfrage groß ist und weiterhin steigt. Ich erwarte, dass dieses Programm nun zügig auch vor Ort zu Verbesserungen führt. In Essen können so ebenfalls mehr Ganztagsangebote entstehen“, führt Heidenblut fort.

Die Finanzhilfen werden den Ländern für die Jahre 2020 und 2021 über ein sogenanntes Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt.