In 2/3. Lesung hat der Bundestag weitere Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2021 beschlossen. Neben dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung steht die Absicherung sozialer Dienstleister im Fokus.
„Die finanziellen Sorgen der von den Schließungen betroffenen sozialen Dienstleister und Einrichtungen kann ich ebenso verstehen wie die Ängste der Menschen, die die Folgen direkt zu spüren bekommen. Beispielsweise Menschen, die ihre Werkstätten, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen nicht mehr besuchen können“, bemerkt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut und weiter: „Umso wichtiger ist der Beschluss des Bundestages zur Anpassung des Sozialdienstleiter-Einsatzgesetzes (SodEG).“
Durch die Erweiterung des SodEG wird die Arbeit der sozialen Dienste unterstützt und gesichert. „Viele Menschen sind nach wie vor auf die Leistungen sozialer Dienste und Fürsorge angewiesen. Daher ist es absolut notwendig und richtig, dass die Arbeit der sozialen Dienste weiterhin über die Zahlungen der Leistungsträger gewährleistet werden kann“, ergänzt der SPD-Gesundheitspolitiker.
Die Maßnahmen zur Erweiterung des SodEG sind bis zum 31.03.2021 verlängert.