Unterstützung für die Apotheke von nebenan – Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hat der Bundestag faire Bedingungen zwischen örtlichen Apotheken und Versandapotheken geschaffen. Neben einheitlichen Preisen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten die Apotheken nicht nur mehr Kompetenzen, sondern zukünftig auch mehr Geld für Notdienste.

„Die Apotheke vor Ort ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Menschen, die schnelle und gezielte gesundheitliche Beratung brauchen. Nur dort ist persönliche Ansprache, individuelle Beratung und Versorgung mit dringenden Arzneimitteln –  in Notfällen auch nachts – erhältlich. Daher freue ich mich sehr, dass die bürgernahe und flächendeckende Arzneimittelversorgung durch das Gesetz gestärkt wird“, sagt der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut.

Mit der Ausweitung der Kompetenzen ist den Apotheken vor Ort beispielsweise intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Patient*innen möglich. Auch Präventionsangebote und Medikationsanalysen sollen für besonders betroffene Patient*innen eingeführt werden. „Mit dem Gesetz wird nicht nur die unverzichtbare Versorgungsleistung der beheimateten Apotheken hervorgehoben, sondern auch das Ungleichgewicht in der Ausgestaltung der Preise, das zwischen der Apotheke von nebenan und ausländischen Versandapotheken existiert, ausgehebelt“, ergänzt Heidenblut abschließend.