Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sind Änderungen der Personalvorgaben für die therapeutische Behandlung auf psychiatrischen und psychosomatischen Stationen beschlossen worden. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für Psychiatrie und Psychosomatik, ist zufrieden: „Endlich wird die stationäre Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen an die heutigen Anforderungen angepasst! Dies ist besonders wichtig, weil bislang nicht sichergestellt war, das Patient*innen immer eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung bekommen.“
Diese Anpassung an aktuelle und wissenschaftliche Standards ist für den Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut höchste Zeit: „Die Personalvorgaben zugunsten der Patienten*innen zu ändern, stärkt den Stellenwert einer leitliniengerechten psychotherapeutischen Behandlung in den Kliniken und wird den Patienteninteressen endlich gerecht.“
Die neue Regelung zu Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik modifiziert eine Vorgabe an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Erarbeitung von Mindestvorgaben für therapeutisches Personal in Kliniken.