Die elektronische Patientenakte kommt – Bundestag beschließt Patientendaten-Schutzgesetz

Heute wurde das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) im Bundestag beschlossen. Kern des Gesetzentwurfes: Die konkrete rechtliche Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA), die die Krankenkassen ihren Versicherten anbieten müssen. Sie geht zum 01.01.2021 an den Start. Näheres erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Telemedizin sowie die Digitalisierung des Gesundheitswesens:

„Die elektronische Patientenakte kommt! Am 01.01.2021 geht’s los und in den kommenden Jahren folgen immer weitere Anwendungen. Das E-Zahnbonusheft, der E-Mutterpass oder auch der E-Impfpass werden schon bald Realität. Nach mehr als anderthalb Jahrzehnten Hängen und Würgen machen wir die ePA endlich nutzbar. Ich hoffe auf breiten Zuspruch.

Die Zugriffsrechte auf die ePA können durch die Versicherten zunächst generell, ab 01.01.2022 passgenau verwaltet werden. Der Kreis der zugriffsberechtigten Berufsgruppen wird genau festgelegt. Die ePA wird auf geeigneten Endgeräten sicher und verlässlich genutzt werden können. Sie ist so ein wichtiges Mittel um den Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Behandlungs-/Gesundheitsdaten in sicherer Umgebung zu geben. Und wer möchte kann auch die Verwaltung einer Vertreterin, einem Vertreter übertragen. Selbstverständlich bleibt es bei der freiwilligen und eigenbestimmten Nutzung der ePA. Bisherige Rechte und Möglichkeiten bleiben uneingeschränkt erhalten.

Es wurden zudem Regelungen getroffen, um die Pflege an die Telematik-Infrastruktur, die sichere Datenautobahn für das Gesundheitswesen, anzuschließen. Zudem wird das E-Rezept endlich mit entsprechenden Vorgaben ausgestattet, damit es im Versorgungsalltag wirklich ankommen kann. Für weitere Verordnungen ist das auch auf den Weg gebracht. Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten werden verschärft und die Schutzniveaus in der Telematik-Infrastruktur deutlich erhöht.

Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure konstruktiv und eng zusammenarbeiten und die Vorzüge des digitalisierten Gesundheitswesens endlich beim Patienten ankommen. Das Gesetz bietet eine gute Vorlage, die Umsetzung muss jetzt konsequent erfolgen.“