Der Bundestag hat diese Woche eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern beschlossen, die aufgrund der Corona-bedingten KiTa- und Schulschließungen nicht arbeiten gehen konnten. Dazu sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen:
„Für viele Eltern ist die aktuelle Lage eine große Bewährungsprobe. KiTas und Schulen waren aufgrund der Corona-Maßnahmen lange Zeit geschlossen, es gab höchstens eine Notbetreuung. Nur schrittweise können die Einschränkungen gelockert werden. In dieser Zeit mussten die Kinder zuhause betreut werden. Die Eltern konnten häufig nicht arbeiten gehen. Das reißt große Lücken im Geldbeutel. Da springt der Staat helfend ein. Ich bin unserer SPD-Familienministern Franziska Giffey dankbar, dass sie hartnäckig geblieben ist.“
Künftig besteht ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung. Jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann monats- oder gar tageweise verteilt werden.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Sie müssen, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die
Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf nun beschlossen hat, muss der Bundesrat noch grünes Licht geben. Die Regelung soll rückwirkend zum 30. März in Kraft treten.