Am Mittwoch hat das Bundesministerium für Gesundheit seinen Referentenentwurf für ein Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) vorgelegt. Dazu Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, E-Health und Telemedizin, mit einer Ersteinschätzung:
„Es ist gut, dass nun endlich der Referentenentwurf für ein neues Digitalisierungsgesetz vorliegt. Jetzt werden wir die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung abwarten und uns danach im Parlament das Gesetz ansehen. Ich freue mich bereits auf die Beratungen im Gesundheitsausschuss.
Seit Jahren fordere ich, dass nicht nur niedergelassene Ärzte an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, sondern auch andere Akteure und Leistungserbringer. Beispielsweise Krankenhäuser, Apotheken, aber auch Hebammen, Physiotherapeuten und insbesondere die Pflege. Diese Forderung greift der Referentenentwurf jetzt auf.
Insgesamt ist der Entwurf eine gute Diskussionsgrundlage. Wir müssen in der Digitalisierung im Gesundheitswesen ambitioniert vorankommen. An manchen Stellen greift der Entwurf jedoch zu kurz. An anderer Stelle geht er hingegen zu weit. Darüber wird zu reden sein.“