Im Parlament diskutiert: Mehr Geld für gesetzliche Betreuer!

Gestern hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) debattiert. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln. Dazu erklärt der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion:

„Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses zwischen Bund und Ländern. Für das nun begonnene Gesetzgebungsverfahren im Parlament bietet er eine gute Grundlage. Ich gebe zu, dass ich mir an manchen Stellen weitreichendere Regelungen vorstellen kann. Ich freue mich bereits auf die Fachberatungen im Ausschuss und auch auf die Perspektiven der Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung bin ich bereits gespannt. Mein Ziel ist, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Die Zeit drängt!“

In der vergangenen Woche haben die Fachausschüsse des Bundesrates umfangreiche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem soll das Inkrafttreten des Gesetzes sowie dessen Evaluierung verzögert, die Unabhängigkeit der Rechtspfleger eingeschränkt und Aufwands- und Sachkostenpauschalen gekürzt werden. Auch die Vergütungserhöhung der Verfahrenspfleger wird kritisiert.

„Die Beschlüsse der Bundesratsausschüsse finde ich befremdlich. Die Betreuungsvereine und die selbstständigen Berufsbetreuer leisten eine unverzichtbare und qualifizierte Arbeit und die gehört angemessen bezahlt. Seit Jahren beklagen sie massive finanzielle Schwierigkeiten. Es muss eine Verbesserung her. Ich hoffe, dass der Bundesrat das letztlich auch so einschätzt“, so Heidenblut nachdrücklich.