Auf Druck der SPD hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, Menschen mit Behinderung künftig nicht länger vom Wahlrecht auszuschließen. Damit wird eine langjährige SPD-Forderung erfüllt, sagt Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie sowie das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion:
„Bereits im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf ein inklusives Wahlrecht verständigt. Leider konnte die Blockade des Koalitionspartners erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar und durch großen Druck der SPD aufgelöst werden. Der Bundestag wird dazu einen Antrag der Koalition beschließen.
Künftig sollen Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen oder sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einer psychiatrischen Klinik befinden, das Wahlrecht erhalten. Dazu soll in den Wahlgesetzen eine Wahlrechtsassistenz ermöglicht werden. Um Missbrauch vorzubeugen, werden die Wahlfälschungsparagraphen im Strafrecht entsprechend erweitert.
Auch wenn die Regelungen nicht mehr rechtzeitig bis zur Europawahl im Mai umgesetzt werden können, verhilft dieser Erfolg dennoch mehr als 80.000 Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zu ihrem grundlegendsten aller demokratischen Rechte – dem Recht zu wählen!“