SPD-Fraktion begrüßt Ausübung des Vorkaufsrechts an der Gladbecker Straße / Hövelstraße / De-Wolff-Straße

SPD-Ratsherr Martin Schlauch

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat in seiner gestrigen Sitzung (17.03.) beschlossen, für die Grundstücke Gladbecker Straße 305 – 309, Hövelstraße 83 sowie De-Wolff-Straße 2 das Vorkaufsrecht der Stadt auszuüben. Die auf den Grundstücken befindlichen Häuser waren im Herbst des letzten Jahres als Problemhäuser bekannt geworden. Die Ordnungsverwaltung ließ die Immobilien räumen und sämtliche Zugänge zumauern.

„Wir begrüßen die Ausübung des Vorkaufsrechts, wodurch die Stadt Eigentümerin der Grundstücke und in die Lage versetzt würde, die bestehenden Immobilien abzureißen“, erklärt der Altenessener SPD-Ratsherr Martin Schlauch, Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung.

Durch den Abriss der Gebäude und eine anschließende städtebauliche Entwicklung, in deren Zuge eine Verbreiterung des bisher zwei Meter breiten Gehwegs, die Anlage eines Parkstreifens und die Errichtung von Straßenbegleitgrün und damit eine verbesserte Luftzirkulation sowie Belichtung ermöglicht wird, könnte die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Gladbecker Straße erheblich verbessert werden.

„Wir können uns die Errichtung moderner und bezahlbarer Wohneinheiten auf den Grundstücken vorstellen. Eine solche Entwicklung würde zu einer Steigerung der Attraktivität in diesem Bereich der Gladbecker Straße führen“, meint auch SPD-Ratsherr Thomas Rotter, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung.