
Der Bau- und Verkehrsausschuss bat Straßen.NRW im Oktober 2014, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Altenessener Streckenabschnitt der A 42 in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aus Lärmschutzgründen auf 80 km/h zu begrenzen. Straßen.NRW hat die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung am gestrigen Dienstag (29.09.) in Kraft gesetzt.
Solange eine Umsetzung der ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der A42 in Altenessen nicht erfolgt, bedarf es anderer Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Wir begrüßen daher die Begrenzung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h, erklärt der Altenessener SPD-Ratsherr Martin Schlauch, Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss.
Die SPD-Fraktion im Bau- und Verkehrsausschuss dränge zum dauerhaften Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm weiterhin auf die Umsetzung baulicher Maßnahmen entlang der A42 im Essener Stadtgebiet. Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus unserer Sicht nur eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Errichtung von Lärmschutzwänden und der Auftragung von lärmminderndem Asphalt entlang des Streckenabschnitts, macht Manfred Tepperis, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, deutlich.