
Der Schienenbonus von 5 dB(A) wird zum 01.01.2015 abgeschafft und entfällt somit für alle Neu- und Ausbaumaßnahmen im Schienenverkehr. Das Planfeststellungsverfahren des Essener Abschnitts der Strecke des Rhein Ruhr Expresses (RRX) wird noch im Jahr 2014 durchgeführt. Die Planfeststellung für die Abschnitte Düsseldorf, Duisburg und Dortmund erfolgt jedoch erst in 2015. Dies führt dazu, dass bei der Lärmberechnung der Schienenbonus nicht mehr in Abzug gebracht wird, sodass diese Städte einen um 5 dB(A) besseren Lärmschutz erhalten.
Es ist nicht nachvollzieh- und vermittelbar, weshalb die Essenerinnen und Essener bei der gleichen Baumaßnahme in Sachen Lärmschutz schlechter gestellt werden sollen, als die Menschen in Duisburg oder Dortmund. Gerade in einer Großstadt wie Essen ist die Belästigung durch Lärm ohnehin schon groß genug. Wir fordern einen einheitlichen Lärmschutz entlang der Strecke des RRX das heißt für uns: Auch Essen muss den besseren Lärmschutzstandard erhalten, macht Thomas Rotter, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung, deutlich.