“Wir kennen die Inhalte des Gutachtens noch gar nicht“

„Es ist mir schleierhaft, wie einige Ratsvertreter sich bereits ihr Urteil über das Gutachten und dessen Inhalte gebildet haben, wo sie den Text doch noch gar nicht kennen. Der wird erst in der morgigen Sitzung des Ältestenrats bekannt gegeben. Wenn das der Stil ist, kann man in der Tat auf jegliche rechtliche Beratung – auch auf ein in Rede stehendes Gegengutachten – verzichten“, erklärt SPD-Fraktionschef Rainer Marschan.

Die SPD-Ratsfraktion wird sich zunächst das vorliegende, von allen Fraktionen im letzten Jahr gewünschte Rechtsgutachten zur Frage der Kompetenzverteilung zwischen Oberbürgermeister und Rat vorstellen lassen, bevor sie eine inhaltliche Bewertung vornimmt. „Polemische Parolen schaffen keine Rechtssicherheit, sondern fördern die Verunsicherung. Dem laufenden und auch zukünftigen Bürgerbegehren ist damit keinesfalls geholfen. Wir werden uns zunächst die Ausführungen des Gutachters anhören, dem sollte sich eine sachorientierte Diskussion innerhalb und zwischen den Ratsfraktionen anschließen“, so Rainer Marschan weiter.

Ganz entschieden weist die SPD-Fraktion den Vorwurf gegenüber Oberbürgermeister Reinhard Paß zurück, er würde Bürgerengagement ablehnen. „Ich erinnere nur daran, dass es der Oberbürgermeister war, der die Bürgerinnen und Bürger mit dem Strategieprozess Essen.2030 in die Zukunftsentwicklung für unsere Stadt eng eingebunden hat. Ein breiteres Angebot für Bürgerbeteiligung hat es in Essen zuvor nicht gegeben“, macht Rainer Marschan abschließend deutlich.