Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2012 klar gestellt, wie Mietobergrenzen für SGB II-Bezieher zu berechnen sind. Wir freuen uns, dass damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wurde und zugleich den Wohngeldbeziehern ein größerer Spielraum eingeräumt wird, so Dirk Heidenblut, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Jetzt muss diese Regelung auch umgehend Einzug in die Praxis der Stadt Essen haben. Daher wird die SPD zur nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses eine Berichterstattung zum aktuellen Verfahren und zugleich eine umgehende Anpassung beantragen. Angemessener Wohnraum ist ein wesentlicher Aspekt für menschenwürdige Lebensverhältnisse, daher muss das Urteil schnellstmöglich Konsequenzen haben, ergänzt Karla Brennecke-Roos, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit